Auch die digitale Zeiterfassung sollten Sie als Teil Ihrer Digitalisierungsstrategie auf Ihre To-do-Liste setzen. Sie spart nämlich nicht nur Zeit und Geld, sondern ist auch mit flexiblen Arbeitsmodellen vereinbar. Und noch ein sehr wichtiger Grund: Ein neues Gerichtsurteil beruft sich schon jetzt auf die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Werden Sie daher schnell aktiv!

 

Arbeitszeiterfassung ist schon Pflicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat im Mai 2019 die Erfassung der Arbeitszeit zur Pflicht erklärt. Seitdem liegt der Ball bei den Regierungen der EU-Mitglieds- staaten. Sie sollen die notwendigen Gesetze erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten. Die Intention dahinter ist durchaus zu
unterstützen: Es geht nämlich darum, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und Schwarz auf Weiß die Beurteilung bekommen, dass das deutsche Arbeitszeitrecht die Vorgaben des EuGh aktuell nicht erfüllt. Mehr ist in dieser Sache noch nicht passiert (Stand: 10/2020).

Das Problem: Das Gesetz fehlt zwar noch, die deutschen Gerichte setzen es aber bereits um, wie das Emdener Arbeitsgericht im Februar 2020 mit einem Urteil verdeutlicht hat. In dem Fall hatte ein kurzzeitig angestellter Bauhelfer gegen seinen früheren Arbeitgeber geklagt, weil seine privat aufgezeichneten Arbeitszeiten nicht mit denen im Bautagebuch vermerkten und zur Lohnabrechnung genutzten Zahlen übereinstimmten – zu
seinem Nachteil.

Er verlangte eine Nachzahlung und bekam Recht. Die Begründung des Gerichts, das sich hier auf die Entscheidung des EuGh stützt, lautet im Kern: Ein Bautagebuch eignet sich nicht zur Arbeitszeiterfassung, denn individuelle Arbeitszeiten inklusive Fahrt- und Rüstzeiten würden darin nicht berücksichtigt. Das Urteil beantwortet, so formulieren es Rechtsexperten, die „regulatorische Untätigkeit“ in Sachen Gesetzgebung.

Richten Sie ein also lieber jetzt schon Zeiterfassungssystem ein!

Für Unternehmen bedeutet dieses Urteil, dass die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems nicht mehr aufgeschoben werden kann – die Zeit für untätiges Warten darauf, dass die Rechtsgrundlage für Deutschland geschaffen wird, ist längst abgelaufen.

Gut zu wissen: Wie das Zeiterfassungssystem auszusehen hat, definiert der Europäische Gerichtshof nicht. Sie haben bei der Entscheidung für eine Methode also freie Wahl. Prinzipiell würden schon ein per Hand ausgefüllter Stundenzettel und eine Excel-Tabelle ausreichen. Zu empfehlen sind diese Methoden allerdings nicht, denn sie sind zu anfällig für Fehler oder Manipulation. Zudem sind sie sehr zeitintensiv. Noch dazu sind die Funktionen moderner Zeiterfassungssysteme sehr viel vielfältiger, als die eines schnöden Stundenzettels auf Papier.

Lösungen wie beispielsweise timeCard von REINER SCT stellen auch ausführliche Mitarbeiterauswertungen bereit.

  • Überstunden werden in einem Gleitzeitkonto exakt dokumentiert und auch der Stand der Urlaubstage wird dokumentiert.
    Bei Schichtarbeit lässt sich ganz einfach nachvollziehen, wann welcher Mitarbeiter verfügbar ist. Und sogar
  • Projektplanung macht timeCard möglich.

In Zeiten von Corona-Krise und weit verbreitetem HomeOffice besonders relevant: Sämtliche Arbeitsmodelle lassen sich mit timeCard von REINER SCT abbilden, angefangen bei der Schichtarbeit bis hin zur Vertrauensarbeitszeit im HomeOffice.

Zeiterfassung – immer und überall

Möglich wird dies durch die zu der jeweiligen Lösung
gehörende App, die es – wie bei timeCard von REINER SCT – häufig sogar kostenlos dazu gibt.

Über die mobile Zeiterfassung können Mitarbeiter bequem, einfach und schnell am Handy ihre Arbeitszeiten und Abwesenheiten festhalten. Das ist nicht nur für Unternehmen praktisch, die ihren Mitarbeitern das Home Office ermöglichen, sondern auch für Betriebe, deren Mitarbeiter häufig unterwegs sind – beispielsweise in den Bereichen Handwerk, Transport, Versand und Außendienst. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten…

Angesichts der Gesetzeslage sollten Sie dem Thema Zeiterfassung auf jeden Fall eine hohe Priorität einräumen. Das Gute daran ist, dass Sie damit nicht nur
bürokratische Vorgaben erfüllen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen, sondern auch von den zahlreichen Vorteilen der digitalen und mobilen Zeiterfassung profitieren. Man könnte sagen: eine klassische Win-Win-Situation!

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Makbule Cicem
Account Manager